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26.06.2015, 12:16 Uhr
EWE-Aufsichtsratsvergütungen
Dieter Baumann: Abführungspflicht war allen bekannt.
Das Mitglied der EWE-Verbandsversammlung Dieter Baumann, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landkreis Leer, hat zu der Frage, ob die kommunalen Mitglieder des Aufsichtsrates der EWE ihre Vergütungen abführen müssen, eindeutig Stellung bezogen.
Leer/Oldenburg - Baumann: „Hier geht es nicht um eine offene Frage oder Auffassungssache. Im Gegenteil: Allen Beteiligten war klar, dass die den Betrag von 6.200 € p.a. übersteigende Summe an die entsendende Kommune (Landkreis und Städte im Raum Ems-Elbe) abzuführen ist. Das mussten auch der ehemalige Oberbürgermeister Schwandner und sein Nachfolger Krogmann wissen.
Bei den Landräten und Bürgermeistern ist diese Regelung glasklar und kann auch nicht durch Spenden ausgehebelt werden.“

Baumann, der insbesondere durch seine Gaspreis-Rückzahlungs-Initiativen als EWE-Kritiker bekannt wurde, fordert alle betroffenen Kreistage und Stadträte auf, sich die Abführung der Gelder nachweisen zu lassen.
„Dieses Geld steht den Kommunen zu; ein Verzicht ist nicht zulässig“, so Baumann.

Bei anderen Aufsichtsratsmitgliedern, die nicht Hauptverwaltungsbeamte sind, aber von ihren Kommunen entsandt sind, sei die Sachlage nicht eindeutig geklärt, so Baumann.
„Meines Erachtens haben diese aber zumindest eine moralische Pflicht der Abführung an die entsendende Kommune.“
Aufsichtsratsmitglieder der EWE bekommen 20.000 € p.a. zuzüglich Sitzungsgelder.