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Wie der Moormerländer Dieter Baumann dazu erläuterte, gründet sich der CDU-Antrag auf einen Beschluss der Bundesregierung. Am 14. Mai sei das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung“ verabschiedet worden. Das verpflichte die Krankenversicherungen, die Kosten für entsprechende Tests zu übernehmen. Und das auch in Fällen ohne typische Krankheitsverläufe, wie die CDU ergänzte. So sollen Infektionsketten möglichst frühzeitig erkannt und unterbrochen werden.
Die Empfehlung des Kreisausschusses sei vorbehaltlich der Zusagen der Krankenkassen und einer entsprechenden Verordnung gefasst worden, die für die kommende Woche angekündigt sei. Auch das Niedersächsische Gesundheitsministerium habe die Ausweitung der Tests inzwischen empfohlen, so Baumann.
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