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23.01.2021, 08:38 Uhr
Trinkwasserkunden werden für Natur- und Artenschutz herangezogen
Der „Niedersächsische Weg“ hat eine Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr zur Folge
Landwirtschaft, Umweltverbände und die Landesregierung sind im vergangenen Jahr übereingekommen, den Natur-, Arten- und Gewässerschutz verbessern zu wollen. Unter der Bezeichnung „Der Niedersächsische Weg“ haben sich die Akteure dazu verpflichtet. Grundsätzlich eine gute Vereinbarung, findet auch Dieter Baumann, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Leer. Wenn da nicht die Sache mit der Bezahlung wäre.

Umweltminister Olaf Lies (SPD) hat für die Finanzierung des Vorhabens die Abwasserentnahmegebühr als Quelle angezapft. „So werden für den vereinbarten Natur- und Artenschutzes auch alle Trinkwasserkunden im Land herangezogen“, sagt Dieter Baumann. Die Wasserrechnung werde in diesem Jahr deshalb höher ausfallen. Und das sei im Zusammenhang mit dem „Niedersächsischen Weg“ nicht zu rechtfertigen.

Die zusätzlichen Einnahmen über die Wasserentnahmegebühr würden für den Ausgleich der neuen Natur- und Gewässerschutzauflagen in der Landwirtschaft und nicht vorrangig für den Grundwasser- beziehungsweise Trinkwasserschutz eingesetzt, so Dieter Baumann. Der Moormerländer CDU-Politiker, der auch stellvertretender Verbandsvorsitzender des Wasserversorgungsverbandes Moormerland-Uplengen-Hesel-Jümme ist, steht mit seiner Kritik nicht alleine. Auch andere kommunale Wasserversorgungsverbände im Land halten die Erhöhung des sogenannten Wasserpfennigs für nicht geboten.

Schon in der Vergangenheit hat der Wasserkunde in Niedersachsen im Bundesvergleich eine relativ hohe Wasserentnahmegebühr von 7,5 Cent pro Kubikmeter gezahlt. Im Dezember nun ist beschlossen worden, den Wasserpfennig auf das Doppelt, also auf 15 Cent zu erhöhen.

Obwohl durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Arten-, Natur- und Gewässerschutzes auch das Grundwasser indirekt geschützt wird, werden die Trinkwasserkunden unverhältnismäßig stark belastet, heißt es in der Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion. Für eine vierköpfige Familie mit einem üblichen Wasserverbrauch schlägt die Erhöhung mit rund 14 Euro im Jahr zu Buche. Dieter Baumann: „Die Gebühr ist in jedem Fall nicht verursachergerecht.“ Außerdem seien die Zahlungen an die Landwirtschaft keine Zuschüsse, wie von einigen Politikern behauptet, sondern Entschädigungen für zusätzliche Aufwendungen der Landwirte, so Baumann.