Dieter Baumann

EWE-Geschäftsbedingungen schon wieder fehlerhaft?

Dieter Baumann erwartet weitere Gaspreisrückzahlung.

Der EWE-Kritiker Dieter Baumann, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion in Leer, erwartet eine weitere Gaspreisrückzahlung an die Kunden der EWE. Nachdem das Urteil des BGH vom 31.07.2013 mit Begründung jetzt vorliegt, geht Baumann davon aus, dass neben der beklagten RWE auch andere Versorgungsunternehmen betroffen sind.

Wie Baumann mitteilt, hat der Bundesgerichtshof nach vorheriger Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof Preisänderungsklauseln für ungültig erklärt, die nicht konkret Anlass, Voraussetzung, Umfang und Modus der Preisveränderung darlegen. Diese Transparenz sei Voraussetzung dafür, dass der Kunde eine Billigkeitsüberprüfung vornehmen könne. Nur klare und verständliche Kriterien für eine Preisänderung entsprechen der notwendigen Transparenz, so der BGH.

Die neuen Geschäftsbedingungen, die die EWE nach der ersten Gaspreisrückzahlung mit allen Kunden neu vereinbart habe, entsprechen nach Auffassung Baumanns nicht den vom BGH jetzt aufgestellten Bedingungen.

„Daher gehe ich davon aus, dass die EWE auch die in den letzten Jahren vorgenommenen Preiserhöhungen zurückzahlen muss“, so Baumann.

Es handele sich dabei um die seit September 2010 erfolgten Gaspreiserhöhungen von 0,72 Cent am 01.12.2010 und um 0,83 Cent am 01.09.2011.

Die Rückzahlungsvereinbarung für die Jahre 2008/2009, die maßgeblich u.a. von Baumann durchgesetzt wurde, enthalte zwar neue Geschäftsbedingungen, die die Kunden unterschreiben mussten.

„Zum Glück haben wir aber darauf gedrungen, dass die Rüge der materiellen Unwirksamkeit auch für diese Klausel den Kunden vorbehalten bleibt“, betont Baumann.

Er fordert die EWE auf, das Urteil umgehend zu prüfen. Dabei sollte die EWE nicht wieder die
Fehler vor der letzten Gaspreisrückzahlung wiederholen.

Wenn Ansprüche der Kunden bestehen, sollte es eine transparente, kundenfreundliche Lösung geben.

Nach Berechnungen Baumanns wäre eine Rückzahlung für 2010 bis 2013 erheblich höher als die erfolgte Rückzahlung 2008/2009. Statt damals durchschnittlich ca. 300 € wäre der Betrag jetzt durchschnittlich über 800 €.

Baumann empfiehlt allen Kunden, jetzt nicht gleich aktiv zu werden, sondern die weitere Entwicklung abzuwarten.

Es werde sicher in Kürze Stellungnahmen der Juristen von EWE und Verbraucherverbänden geben.