Zur aktuellen Gaspreiserhöhung der EWE nimmt der Vorsitzende der CDU/BfR-Gruppe im Leeraner Kreistag und EWE-Kritiker Dieter Baumann, Moormerland, Stellung: „Ich habe mich in den vergangenen Wochen intensiv mit der erwarteten Gaspreiserhöhung auseinandergesetzt. Ich bin immer gerne bereit, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu kritisieren. In diesem Fall muss ich aber sagen, dass die Erhöhung gerechtfertigt ist.
Leider ist die EWE durch langfristige Lieferverträge mit Ölpreisbindung festgelegt, sodass die aktuell günstigen Gaspreise an der Terminbörse für die EWE nichts bringen. Daher können auch andere Anbieter, die sich zum Teil vollständig über den Terminmarkt mit Gas versorgen, zurzeit erheblich billiger sein“. Wer die Erhöhung der Gaspreise nicht akzeptiere, könne vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Damit lasse sich viel Geld sparen, so Baumann. „Viele Kunden werden jetzt sagen, die EWE erhöht den Gaspreis, um das Geld wieder einzusammeln, was sie in Kürze allen Kunden wegen des BGH-Urteil zurückzahlen muss. Ich kann nach meinen Berechnungen aber nur bestätigen, dass diese Preiserhöhung im vollen Umfang gerechtfertigt ist und mit der Rückzahlung nichts zu tun hat“, betont Baumann. Er kündigt an, dass die EWE in den nächsten Tagen die Rückzahlungs-modalitäten für alle Kunden (auch ehemalige) bekanntgeben werde. Betroffen seien alle Kunden, die zwischen dem 01.04.2008 und 30.06.2009 Kunden der EWE waren; also auch Kunden, die inzwischen zu einem anderen Anbieter gewechselt oder während der betroffenen Periode den Tarif der EWE gewechselt haben. Inzwischen sei klar, dass die EWE auch Kunden mit dem Business-Tarif voll entschädigen wird. Diese Kunden, hauptsächlich Kaufleute, Handwerker und Landwirte, sollten zunächst außen vor gelassen werden. Lediglich Kunden mit dem Grundtarif seien nicht von dem Urteil betroffen.