Krippengebühren werden auch für Juni erstattet
Die Gebührenbefreiung galt bereits für die Monate April und Mai und sei jetzt auf den Monat Juni erweitert worden, teilt CDU-Gruppenvorsitzender Dieter Baumann mit.
Den Antrag auf Erstattung müssen die Eltern bei den jeweiligen Trägern der Krippe stellen. Gebührenbeiträge, die durch den Landkreis beziehungsweise durch Dritte gefördert werden, können nicht erstattet werden.