Fachärztemangel – Es krankt an der Bedarfsplanung
Die Bedarfsplanung ist ein Instrument zur Sicherstellung der medizinisch ambulanten Versorgung. Die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Haus- und Fachärzten zu gewährleisten und Fehlversorgung zu vermeiden, ist Aufgabe der KV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (K-BV).
Auf lokaler Ebene können die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen aber einen besonderen regionalen und örtlichen Versorgungsbedarf berücksichtigen und die Bedarfsplanung anpassen. So können zusätzliche Praxen zugelassen werden, auch wenn der Planungsbereich rechnerisch „überversorgt“ und damit gesperrt ist. „Allerdings haben niedergelassene Ärzte in solchen Fällen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Im nächsten Schritt wäre sogar eine Klage möglich“, erklärt Hildegard Hinderks (Weener). Die CDU-Politikerin ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Hier werden bereits seit mehreren Jahren Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel beschlossen, die im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten des Landkreises liegen. Ob auch die zuständige Kassenärztlichen Vereinigung Aurich alle Möglichkeiten ausschöpft, dem Fachärztemangel vor allem im Landkreis Leer zu entschärfen, sei zu bezweifeln!