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Wegen der Wichtigkeit des Ausbaus alternativer Energien hat die CDU eine Befreiung von den Einschränkungen der Bebauungspläne beantragt. Grundlage dafür ist auch die Neuregelung von § 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), wonach die Einrichtung von PV-Anlagen im übertragenen öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. „Der Landkreis möchte keine pauschale Befreiung aussprechen. In Zusammenarbeit und im Austausch mit den einzelnen Gemeinden gibt es aber durchaus Möglichkeiten. Landrat Groote wird sich jetzt mit den Bürgermeistern zusammensetzen und nach Lösungen suchen“, so der CDU-Politiker. Weil viele Interessenten auf eine verbesserte Möglichkeit der Nutzung von Solarenergie hoffen, mahnt Baumann eine rasche Lösung an.
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