Rathaus-Angelegenheiten bequem online erledigen
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll man Rathaus-Angelegenheiten in Zukunft noch bequemer erledigen können, und zwar online. Die Kommunen sind nach dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“, kurz Online-Zugangsgesetz verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
„Das Verwaltungshandeln wird durch den Einsatz von E-Government-Verfahren schneller und kostengünstiger“, so Dieter Baumann, Vorsitzender der CDU-Gruppe im Gemeinderat. „E-Government“ bezeichnet die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung und steht kurz für Electronic Government.
E-Government soll allen Einwohnern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen der Verwaltung ermöglichen. Dieter Baumann: „Der Gang zum Amt wird so in vielen Fällen überflüssig.“
Die öffentlichen Verwaltungen seien gut beraten, sich frühzeitig die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu machen, heißt es in einer Mitteilung der CDU.